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LG Berlin, 09.09.2004 - 27 O 585/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- suchmaschinen-und-recht.de
Haftung Suchmaschine
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Störerhaftung von Suchmaschinen für persönlichkeitsrechtsverletzende Einträge
Papierfundstellen
- MMR 2005, 786
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01
Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens
Auszug aus LG Berlin, 09.09.2004 - 27 O 585/04
Spezialgesetzliche Vorschriften des Teledienstegesetzes, nach denen die Verantwortlichkeit der Antragsgegnerin als Suchmaschinenbetreiberin in der beanstandeten Art und Weise zu beurteilen wäre, bestehen nach der geltenden Rechtslage nicht, was der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Schöner Wetten" in WRP 2004, 899, 901 anhand der Gesetzgebungsgeschichte zutreffend entschieden hat (so auch Spindler, Das Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr - Verantwortlichkeit der Diensteanbieter und Herkunftslandprinzip, NJW 2002, 921, 924; Hoffmann, Die Entwicklung des Internet-Rechts bis Mitte 2004, NJW 2004, 2569, 2575;… Wenzel-Burckhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap.10 Rdn. 248). - BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85
Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte
Auszug aus LG Berlin, 09.09.2004 - 27 O 585/04
Verbreiter ist jeder, der an der Verbreitung einer Behauptung mitwirkt (BGH NJW 1986, 2503 [2504] - Ostkontakte).
- LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15
Reproduktionsfotografie - Urheberrechtsverletzung im Internet: Veröffentlichung …
Eine vergleichbare Konstellation lag dem Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 585/04 - vom 9. September 2004 (BeckRS 9998, 52613) und dem Beschluss des Kammergerichts - 10 W 81/06 - vom 4. September 2006 (BeckRS 2007, 01307) zu Grunde, denn dort waren jeweils im Suchergebnis selbst der Name einer Prominenten mit dem Wort "nackt" angegeben, so dass bereits das Suchergebnis den - dort unzutreffenden - Eindruck vermitteln konnte, von der Prominenten gebe es Nacktfotos im Internet. - LG Köln, 10.06.2009 - 28 O 173/09
Haftung eines Videoportals für rechtwidrige Nutzer-Videos
Hierbei sind die Funktion und die Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat oder vornimmt, zu berücksichtigen (vgl. LG Berlin, MMR 2005, 786).Der Betreiber einer Suchmaschine etwa braucht keine umfangreiche Nachforschungen unter hohem personellen und technischen Aufwand durchzuführen; ihm wird lediglich zugemutet nachzuprüfen, ob der angemahnte Eintrag auf der Trefferliste aus der Perspektive eines unbefangenen Internetnutzers als rechtmäßig anzusehen ist (vgl. LG Berlin, MMR 2005, 786).